10. August 2011
Jörg Färber
Die Lohnsteuer wurde 1811 in Deutschland eingeführt. Jeder, der ein geregeltes höheres Einkommen erzielt, muss Lohnsteuern an den Staat abführen. Die Höhe richtet sich nach dem Einkommen und der gewählten Steuerklasse und kann zwischen 15 % und 45 % liegen. Auch selbstständige Menschen einer GmbH, von Vereinen oder Aktiengesellschaften müssen Steuern zahlen. Hier wird die Körperschaftssteuer fällig. Die Abgaben des Einkommens liegen bei 25 %. Auch Firmen der Industrie, des Handwerks, des Handels und Anbieter von Dienstleistungen müssen Steuern, in Form der Gewerbesteuer zahlen. Davon ausgenommen sind landwirtschaftliche Betriebe und Freiberufler. Weitere Steuern fallen durch den Abschluss von Versicherungen an. Nur bei den gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen, den Lebensversicherungen und der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung werden keine Steuern erhoben. Die Steuern können je nach Versicherungsart zwischen 3,8 % bis 19 % liegen. ...